Rauchmelder oder Rauchwarnmelder – gibt es Unterschiede?
Viele Menschen stellen sich die Frage: Heißt es Rauchmelder oder Rauchwarnmelder? Beide Begriffe tauchen in Gesetzen, Normen und im Alltag auf. Aber gibt es wirklich einen Unterschied – oder handelt es sich lediglich um verschiedene Bezeichnungen für dasselbe Gerät?
Rauchmelder vs. Rauchwarnmelder – die Definition
Rauchmelder ist der umgangssprachliche Begriff und hat sich im Alltag eingebürgert. Jeder versteht darunter das kleine, runde Gerät an der Decke, das im Brandfall Alarm schlägt.
Rauchwarnmelder ist die korrekte technische Bezeichnung nach der Norm DIN EN 14604. Diese Geräte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um in Deutschland zugelassen zu sein.
👉 Mit anderen Worten: Ein Rauchwarnmelder ist der normgerechte Rauchmelder, den Sie in jeder Wohnung finden müssen.
Gesetzliche Vorgaben in NRW
In Nordrhein-Westfalen schreibt die Landesbauordnung (BauO NRW) vor, dass Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Dabei gilt die Pflicht für:
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Flure, die als Rettungswege dienen
Die Gesetze sprechen bewusst von Rauchwarnmeldern, um klarzustellen: Nur zertifizierte Geräte nach DIN EN 14604 erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Unterschiede in der Praxis
Auch wenn die Begriffe meist synonym verwendet werden, gibt es in der Praxis kleine, aber wichtige Unterschiede:
Rauchwarnmelder = Einzelgeräte für Wohnungen, die bei Rauchentwicklung Alarm schlagen.
Rauchmelder = Oberbegriff, kann auch vernetzte Systeme in großen Gebäuden oder Industrieanlagen meinen (oft mit Brandmeldeanlagen verbunden).
Für den privaten Bereich in NRW ist aber immer der Rauchwarnmelder nach DIN-Norm gemeint.
Fazit: Rauchmelder oder Rauchwarnmelder – beides rettet Leben
Ob Sie Rauchmelder oder Rauchwarnmelder sagen: Entscheidend ist, dass die Geräte fachgerecht installiert, regelmäßig gewartet und geprüft werden. Nur so können sie im Ernstfall zuverlässig Alarm geben und Leben retten.
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