In welchen Räumen müssen Rauchmelder vorhanden sein?

Rauchmelder retten Leben – und sind in Deutschland seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Eigentümer und Mieter sind unsicher: In welchen Räumen müssen Rauchmelder eigentlich installiert werden?

Die Antwort hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da die Rauchmelderpflicht in den Landesbauordnungen geregelt ist. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt eine klare Regelung, die wir im Folgenden erklären.

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Rauchmelderpflicht in NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen Rauchmelder in allen Wohnungen und Häusern in bestimmten Räumen angebracht sein. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsbauten. Verantwortlich für die Installation ist in der Regel der Eigentümer oder Vermieter, während die Wartung oft den Mietern obliegt – es sei denn, der Vermieter übernimmt diese Aufgabe vertraglich oder durch einen Fachbetrieb.


Pflicht-Räume für Rauchmelder

Laut § 49 Absatz 7 BauO NRW gilt die Rauchmelderpflicht in folgenden Räumen:

  1. Schlafräume
    Rauchmelder sind in allen Schlafzimmern Pflicht, um Personen im Schlaf rechtzeitig vor Rauchgasen zu warnen.
  2. Kinderzimmer
    Da Kinder im Schlaf besonders gefährdet sind, ist auch hier die Installation zwingend vorgeschrieben.
  3. Flure, die als Rettungswege dienen
    Dazu zählen alle Flure, über die Bewohner das Haus oder die Wohnung im Brandfall verlassen müssen.

Sinnvolle zusätzliche Räume

Auch wenn die gesetzliche Pflicht nur für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure gilt, empfiehlt es sich, Rauchmelder in weiteren Räumen zu installieren:

  • Wohnzimmer: Hier stehen oft elektrische Geräte, die ein Brandrisiko darstellen.
  • Keller & Dachboden: Technikräume oder Lagerräume sind häufig Quellen für Brände.
  • Arbeitszimmer: Gerade in Homeoffices mit vielen Elektrogeräten ist ein zusätzlicher Rauchmelder sinnvoll.

Räume, in denen Rauchmelder weniger geeignet sind

  • Küche & Bad: Hier kann es durch Dampf oder Kochdünste zu Fehlalarmen kommen. Stattdessen eignen sich spezielle Hitzemelder.
  • Garage: Hier können Abgase oder Staub die Funktion beeinträchtigen – auch hier ist ein Wärmemelder oft die bessere Wahl.

Fazit: Rauchmelder retten Leben – Installation ist Pflicht

In NRW müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wer zusätzlich Wohnzimmer, Keller oder Arbeitsräume sichert, erhöht die Sicherheit für seine Familie oder Mitarbeiter erheblich.


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