Rauchmelder-Wartung für Hausverwaltungen und Vermieter

Kurz erklärt: Wir übernehmen die jährliche Rauchmelder-Wartung nach DIN 14676-1 für Ihren ganzen Bestand: Termine mit den Mietern, Prüfung jeder Wohnung, Austausch fälliger Melder und ein Protokoll pro Wohnung. Für Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und private Vermieter in Bochum und im Ruhrgebiet, in NRW nach Absprache.

Ein Ansprechpartner

Sie haben einen Kontakt für alle Objekte statt vieler einzelner Absprachen mit Mietern.

Termine mit den Mietern

Wir stimmen die Termine ab und holen Wohnungen nach, in die wir beim ersten Mal nicht reinkommen.

Protokoll pro Wohnung

Datum, Ergebnis und Mängel für jede Wohnung. Das ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Behörden.

Austausch planen

Aus den Protokollen sehen Sie, wann welche Melder fällig werden. Den Austausch erledigen wir bei der Wartung mit.

Warum Hausverwaltungen die Wartung abgeben

Laut BauO NRW ist für die Betriebsbereitschaft der Melder zuständig, wer in der Wohnung wohnt. Der Vermieter kann diese Pflicht aber übernehmen, und die meisten tun das auch. Bei 40 Wohnungen weiß sonst niemand, ob alle 40 Mieter ihren Melder einmal im Jahr geprüft haben. Brennt es in einer davon, fragt der Versicherer zuerst nach dem Nachweis.

Wenn wir die Wartung übernehmen, gibt es einen festen Termin pro Jahr und für jede Wohnung ein Protokoll. Sie müssen keinem Mieter mehr hinterhertelefonieren.

Was wir für Sie übernehmen

  • Die jährliche Wartung jedes Rauchwarnmelders nach DIN 14676-1
  • Die Abstimmung der Termine, damit wir in die Wohnungen kommen, und Ersatztermine für alle, die nicht da waren
  • Den Austausch abgelaufener oder defekter Melder nach Absprache
  • Ein Protokoll für jede Wohnung, aus dem auch hervorgeht, wann welcher Melder getauscht werden muss
  • Die Nachrüstung, wenn aus einem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden ist oder Räume umgebaut wurden

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Sie schicken uns eine Liste der Objekte mit der Zahl der Wohnungen.
  2. Wir schlagen Termine vor, Sie oder wir informieren die Mieter rechtzeitig.
  3. Vor Ort prüfen wir jeden Melder und tauschen fällige Geräte nach Absprache gleich mit aus.
  4. Wohnungen, in die wir nicht reinkommen, halten wir fest und holen sie beim Ersatztermin nach.
  5. Sie bekommen die Protokolle für alle Wohnungen. Den Termin fürs nächste Jahr können wir gleich mit festlegen.

Welche Prüfschritte die Norm vorschreibt, steht im Ratgeber Rauchmelder-Wartung nach DIN 14676-1.

Die Austauschwelle 2026

In NRW mussten Bestandswohnungen bis Ende 2016 nachgerüstet werden. Viele Hausverwaltungen haben damals ganze Bestände auf einmal ausgestattet. Nach spätestens zehn Jahren müssen diese Melder raus, also jetzt, und wieder oft alle auf einmal. Wer das mit der nächsten Wartung verbindet, spart sich einen zweiten Termin in jeder Wohnung. Wir setzen dafür Q-zertifizierte Melder nach DIN EN 14604 mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie ein.

Weitere Prüfungen im Objekt

In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es neben den Rauchmeldern noch Einrichtungen mit eigenen Prüffristen, etwa Feuerlöscher im Keller oder in der Tiefgarage, eine RWA im Treppenhaus oder Brandschutztüren. Das prüfen wir auf Wunsch beim selben Termin mit:

Wo wir arbeiten

Wir sitzen in Bochum und betreuen Bestände im ganzen Ruhrgebiet, unter anderem in Witten, Hattingen, Herne, Essen, Gelsenkirchen, Dortmund, Recklinghausen und Sprockhövel. Objekte im übrigen NRW übernehmen wir nach Absprache.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ein Mieter beim Termin nicht da ist?
Wir halten die Wohnung im Protokoll fest und vereinbaren einen Ersatztermin. So sehen Sie jederzeit, wo die Wartung noch fehlt.

Betreuen Sie auch einzelne Häuser von privaten Vermietern?
Ja. Der Ablauf ist derselbe, egal ob es um ein Zweifamilienhaus oder um mehrere hundert Wohnungen geht.

Müssen Mieter den Zutritt ermöglichen?
In der Regel ja, wenn der Termin rechtzeitig angekündigt wurde. Wer am geplanten Tag nicht kann, bekommt einen Ersatztermin.

Wer ist zuständig, wenn der Vermieter die Wartung nicht übernimmt?
Dann die Bewohner selbst. Den Einbau und den Austausch nach zehn Jahren schuldet aber immer der Eigentümer. Mehr dazu im Ratgeber Rauchmelderpflicht NRW 2026.

Sie möchten ein Angebot für Ihren Bestand? Rufen Sie uns an unter 0176 64101420 oder schreiben Sie an info@smoke-shield-solutions.de.